Seit dem 25.5.2018 ist mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein in zahlreichen Details neues Datenschutzrecht in Kraft. Die Anforderungen an Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen sind deutlich komplexer geworden und bei Verstoß mit empfindlich angehobenen Bußgeldern bedroht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Medien nicht sinnvoll zur Bewältigung der neuen Aufgaben beitragen: Von völlig überschießenden Aktionen über fragwürdige, bis hin zu schlicht falschen Ratschlägen findet sich hier alles, was den Arbeitsfluss behindert, Geld und Zeit kostet und dennoch keine Rechtssicherheit schafft. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es mit der Kenntnis der DSGVO nicht getan ist: Auch die früher schon vorhandenen Regelungen zum Umgang mit Daten (z.B.: das TMG, das BetrVG, das UWG, das AGG, usw…) müssen mit veränderter Gewichtung und unter Prüfung ihrer Einschlägigkeit beachtet werden, außerdem zeichnen sich neue Veränderungen, Stichworte “neues BDSG” und “ePrivacy Verordnung” bereits am Horizont ab.
Da die DSGVO (und in ihrer Folge auch das Bundesdatenschutzgesetz – BDSG) jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, betrifft, ist es sinnvoll, sich durch einen externen Datenschutzbeauftragten beraten zu lassen. Ab 10 Mitarbeitern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, muss dieser Datenschutzbeauftragte ohnehin benannt werden – das BDSG will es so.
Unsere Schwesterfirma, die gds – Gesellschaft für Datenschutz Mittelhessen mbH, hilft Ihnen, die einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Sie stellt Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten und sorgt so für eine Auslagerung des Haftungsrisikos und vor allem dafür, dass Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich einwandfrei aufgestellt ist.
Mehr Informationen gibt es bei unserer Datenschutz-Hotline unter +49 6421 80413-10.